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Artikel 1: Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge, Werkverträge und sonstigen Vereinbarungen über Lieferungen von Produkten und/oder Leistungen der W&O Supply Netherlands B.V. Alle hierin enthaltenen Bestimmungen gelten, sofern nicht beide Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren. Die Erteilung eines Auftrags oder die Annahme einer Rechnung bedeutet die bedingungslose Annahme dieser allgemeinen Bedingungen durch den Kunden.
Artikel 2: Aufträge und Vereinbarungen
Alle Angebote und Informationen sind freibleibend und indikativ. Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Zustimmung oder nach Beginn der Arbeiten oder des Auftrags zustande. Mündliche Zusagen, Absprachen oder andere juristische Handlungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von befugten Personen gemacht oder ausgeführt werden.
Artikel 3: Versendung von Waren
Sofern nicht anders angegeben, gelten die Preise für die Lieferung EXW gemäß den neuesten INCOTERMS, ausschließlich Verpackung, Mehrwertsteuer und sonstiger Kosten. Die Waren werden auf Risiko des Kunden versandt und werden beim Verlassen des Lagers angenommen. Rücksendungen sind ohne vorherige Genehmigung nicht zulässig.
Artikel 4: Preise und Zahlung
Die Preise können angepasst werden, wenn sich die Selbstkostenfaktoren erhöhen. Die Angebote beruhen auf normalen Verhältnissen und Arbeitszeiten. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das angegebene Konto von W&O zu leisten. Verspätete Zahlungen können zusätzliche Verwaltungs- und Rechtskosten sowie Jahreszinsen gemäß Artikel 6:119a DDC nach sich ziehen. Die Nichtzahlung kann zur Aussetzung oder Auflösung des Vertrags führen.
Artikel 5: Lieferbedingungen
Die Lieferfristen sind annähernd und nicht verbindlich. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht, den Vertrag aufzulösen oder Arbeiten ohne richterliche Genehmigung durchzuführen. Verzögerungen durch veränderte Arbeitsbedingungen oder verspätetes Material verlängern die Lieferzeit. Kosten, die sich aus der Verweigerung der Annahme der Lieferung ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen können die Dienstleistungen ausgesetzt oder eingestellt werden.
Artikel 6: Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von W&O. Die Gefahr geht mit dem Versand auf den Kunden über. Die Ware ist sorgfältig zu lagern und bei Nichtbezahlung auf Verlangen zurückzugeben. W&O ist berechtigt, unbezahlte Ware zurückzuholen.
Artikel 7: Höhere Gewalt
Die Unfähigkeit, Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt zu erfüllen, berechtigt W&O, den Vertrag aufzulösen oder auszusetzen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung verhindern oder unzumutbar erschweren, wie z. B. Krieg, innere Unruhen, Arbeitskämpfe und schwere Betriebsstörungen.
Artikel 8: Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modelle usw.
Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Software, Modelle und Werkzeuge von W&O bleiben Eigentum von W&O. Die zur Verfügung gestellten Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit dem Vertrag verwendet werden und dürfen keine geistigen Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt W&O von Ansprüchen aus solchen Verstößen frei.
Artikel 9: Anspruch und Garantie
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Nicht sichtbare Mängel müssen innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen die Ansprüche, und Rechtsansprüche müssen innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Nicht von der Garantie abgedeckt sind Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Verschleiß, Verschmutzung, nicht autorisierte Reparaturen oder vom Kunden gelieferte Materialien zurückzuführen sind.
Artikel 10: Haftung und Rechtsstreitigkeiten
Die Haftung von W&O beschränkt sich auf die Einhaltung der Gewährleistungspflichten. Außer bei grober Fahrlässigkeit haftet W&O nicht für Betriebsunterbrechung, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter. Die Haftung ist auf den strittigen Lieferwert beschränkt. Streitigkeiten unterliegen dem niederländischen Recht und werden ausschließlich von den Gerichten in Rotterdam behandelt.
Artikel 11: Privatsphäre und personenbezogene Daten
Die Parteien werden zusammenarbeiten, um die Verpflichtungen aus den einschlägigen Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen. W&O wird personenbezogene Daten nur in dem Maße verarbeiten, wie es für die Vertragserfüllung erforderlich ist, und Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen. Falls erforderlich, wird eine Datenverarbeitungsvereinbarung beigefügt und vom Kunden unterzeichnet.